Der DSV hat am 29.03.2017 beim LBA nachgefragt und die folgenden Aussagen erhalten:
- Betroffen sind Inhaber eines Tauglichkeitszeugnisses, bei denen die Untersuchung vor dem 8.4.2013 stattgefunden hat
- Betroffen sind Inhaber eines Tauglichkeitszeugnisses, die zum Zeitpunkt der Untersuchung jünger als 40 Jahre waren.Nicht ganz ausschließen kann das LBA, dass einige Fliegerärzte ggf. noch die damals „alten“ Formulare ausgestellt haben.
- Das LBA schätzt, dass mehr als 10.000 Pilotinnen und Piloten betroffen sind.
- Eine von uns angefragte „pragmatische“ Gesamtlösung für alle Betroffenen geht laut Aussage des LBA nicht, da auch die Kriterien zur Feststellung der Tauglichkeit geändert worden seien.
- Aus Sicht des LBA bleibt nur der Weg einer neuen Tauglichkeitsuntersuchung, da die Fliegerärzte nicht einfach neue Zeugnisse bis zum Ablauftermin der festgestellten Tauglichkeit ausstellen dürften. Daher die oben veröffentlichte Empfehlung.
- Zur angestrebten Übergangslösung erfolgten keine konkreten Aussagen.
Auf unsere Nachfrage, ob sich das Amt vorstellen können, wie schwer es sei, überhaupt einen Untersuchungstermin zu vereinbaren, räumte das LBA ein, dass es aufgrund der Kurzfristigkeit der Hinweise auf das Problem sicherlich zu Engpässen kommen könne, die bedauert werden.