dfsDer DSV hat in den letzten Jahren die Einrichtung regionaler Air-to-Air Frequenzen (A2A) zur Verbesserung der Kommunikation bei Streckenflügen für den Luftsport gemeinsam mit dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) erarbeitet. Dabei wurden wir von einigen Fachverbänden des Luftsports unterstützt.

Mit der NfL 1-1935-20 sind nunmehr die Frequenzen und dazugehörigen Verfahren veröffentlicht worden. Diese Frequenzen sollen zum kurzzeitigen Austausch betrieblicher Meldungen zur Beurteilung der Luftraumsituation genutzt werden.

Quelle: DfS

Damit wird ein Vorschlag vom DSV gemeinsam mit dem DHV aus der „Initiative Luftraum und Flugsicherheit“ des BMVI umgesetzt. Wir danken dem BAF, der DFS und dem BMVI für die Unterstützung dieser sicherheitsrelevanten Maßnahme.

Insgesamt stehen nun 12 Frequenzen für den Luftsport und die Allgemeine Luftfahrt zur Verfügung: die beiden Frequenzen 122.555 und 122.540 gelten bundesweit und können auch für Schulungs- und Übungsbetrieb genutzt werden. Die weiteren 10 Regionalfrequenzen sind aus GAFOR-Gebieten aggregiert abgeleiteten Regionen zugeteilt.

Ausdrücklich bitten wir diese Frequenzen auch nur für den beschriebenen und vorgesehenen Zweck zu nutzen.

Mit dem BAF haben wir vereinbart, dass wir gegen Ende der Saison 2020 (Oktober/November) bei den Nutzern eine Umfrage zur Erfahrung mit den Regionalen Air-to-Air Frequenzen machen und wir uns dann mit den Ergebnissen im Hinblick auf Optimierungen/Erweiterungen etc. abstimmen.

Wir hoffen sehr, dass wir im Luftsport trotz COVID19 rechtzeitig unter geregelten Rahmenbedingungen in die Luft kommen und hinreichend Erfahrungen beim Streckenflug mit den neuen regionalen Frequenzen sammeln können.