Seitens der Tschechischen Republik wurde informiert, dass im Mai, Juni und Juli 2023 die Frequenz 118,650 MHz durch Segelflieger genutzt wurde, die sich im Bereich Erzgebirge aufhielten. Diese Frequenz wird durch die Tschechische Republik für den Anflug auf Karlovy Vary Airport genutzt und darf deshalb nicht für anderweitige Zwecke als für die Kommunikation mit der tschechischen Flugsicherung genutzt werden.
In einem Fall wurden die Piloten mehrfach durch die tschechische Flugsicherung informiert, dass die Frequenz nicht genutzt werden darf und aufgefordert diese nicht mehr zu nutzen. Aus den Audiomitschnitten der Flugsicherung geht hervor, dass die Piloten zumindest im späteren Verlauf des Vorfalls in der Lage waren, den Lotsen zu hören aber anscheinend nicht realisierten, dass sie gemeint sind. Die Flugsicherung musste den anfliegenden Flugverkehr davor warnen, dass auf dieser Frequenz für sie nicht relevanter Funkverkehr stattfindet.
Für den kurzzeitigen Austausch betrieblicher Meldungen hat das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung im Luftfahrthandbuch AIP VFR, GEN 1-16 und 1-17 (siehe auch NfL 1-1935-20) Sprechfunkkanäle bekannt gemacht. Bei dem Funkverkehr handelte es teilweise aber nicht um betriebliche Meldungen.
Bei den Vorfällen kann nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um ein Versehen handelte bzw. technische Störungen an den Funkgeräten vorlagen. Im Sinne der Sicherheit aller Teilnehmer am Luftverkehr und der Vermeidung von rechtlichen Konsequenzen wird eindringlich appelliert, bei der Nutzung von Funkfrequenzen höchste Sorgfalt walten zu lassen und sich im Vorfeld zu informieren, welche Funkfrequenzen genutzt werden dürfen.
Bei Fragen und Hinweisen steht das Frequenzmanagement des Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung unter 06103 / 8043-320 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.
In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf unsere Awareness Campaign vom September 2022 hin.