Der DSV ist von Austro Control schriftlich gebeten worden auf folgende Situation hinzuweisen:
Zum wiederholten Male wurden Vorfälle von der Anflugkontrollstelle Salzburg (LOWS) über Funkstörungen der Salzburg Radar Frequenz 123.725 durch Segelflugzeuge im deutschen Luftraum gemeldet.
Die Vorfälle wurden von anfliegenden Linienpiloten gemeldet, die sich über diese Störungen während der IFR-Verfahren beschwert haben.
In Zusammenarbeit mit der Funküberwachung in Österreich konnte festgestellt werden, dass Segelflugzeuge, die zu Besuch auf Flugplätzen in Südbayern oder im Schwarzwald waren, ihre in Norddeutschland zugewiesene Frequenzen einfach „mitnahmen“ und dort benutzten und ohne Funkdisziplin miteinander plauderten und die Frequenz der Salzburger Anflugkontrollstelle massiv störten.
Die Austrocontrol Untersuchungsbehörde hat bereits mit der deutschen Untersuchungsbehörde Kontakt aufgenommen. Möglicherweise werden hier Verfahren eingeleitet.
Auf Bitten der Austro Control weisen wir darauf hin, dass hiermit flugsicherheitsrelevante Auswirkungen durch Nutzung - dort - nicht zugelassener Frequenzen entstehen. Bitte nutzt nur die Frequenzen, die für den jeweiligen geografischen Bereich zugelassen sind. Zudem ist die Funkdisziplin einzuhalten.
Der DSV hat mit einigem Aufwand im Jahr 2019/2020 die Air-to-Air-(A2) -Frequenzen beim BAF genau für den Zweck der Kommunikation von Luftraumnutzern in regional definierten Bereichen entwickelt und umgesetzt. Wir bitten dringend, nur diese Frequenzen für Luftsport-relevante Informationen (z.B. Wetter etc.) zu nutzen. Zum einen profitieren alle Luftraumnutzer in der Region von den Informationen und zum anderen werden damit ärgerliche Ordnungsgeld-Verfahren vermieden.
Air-to-Air (A2A) Frequenzen – erstes Review nach der Flugsaison 2020
Air-to-Air-Frequenzen Luftsport mit NfL seit 17. April 2020 nutzbar