Die EASA hat am 19.2.2019 ihre Opinion 1/2019 veröffentlicht in der sie Ihre Vorschläge zur zukünftigen Regelung des Lizenzwesens im Segelflug unterbreitet.
Dieses Dokument stellt einen wichtigen Fortschritt zur Vereinfachung für die Segelflieger dar und wir haben guten Grund, der Agentur und speziell unseren Unterstützern dort zu danken. Die langen Diskussionen und Auseinandersetzungen in der Arbeitsgruppe zum Rulemaking Task RMT 0.701 unter Teilnahme von Verbandsvertretern und nationalen Behörden haben sich wirklich gelohnt. Das Resultat kann sich sehen lassen. Die Regeln könnten als Annex III der Verordnung 2018/1976 am 8. April 2020 gültig werden, wenn die vorgesehenen Zeitlinien eingehalten werden.
Viele Regeln sind im Grundsatz nicht verändert worden, da sie als sinnvoll und angepasst erachtet wurden. Die Agentur schlägt zum Beispiel vor, dass eine Segelfluglizenz (SPL) mit zwei verschiedenen Medicals (Klasse 2 oder LAPL-Medical) genutzt werden kann, je nachdem ob der Inhaber nur in Europa oder weltweit fliegen möchte. Damit wäre das jetzt existierende System mit zwei Lizenzen für den Segelflug deutlich vereinfacht und anwenderfreundlicher. Die Überprüfung der Fluglehrer wird auch deutlich vereinfacht vorgeschlagen, indem eine Überprüfung mit einem durch den Ausbildungsleiter vorgeschlagenen qualifizierten Fluglehrer (FI instructor; Kein Prüfer!) durchgeführt wird. Diese Lösung sollte in unseren Vereinen gut umsetzbar sein, da die Notwendigkeit, einen Prüfer zu bestellen entfällt. Anfängerschulung für den Touringmotorsegler wird ebenso wieder möglich sein. Die Kunstflugberechtigung soll in zwei Leveln zu erwerben sein, in einer Basic- oder Advanced-Version, je nach den Wünschen des Piloten. Diese Berechtigungen sollen künftig nur noch im Flugbuch bestätigt werden. Eine Prüfung ist nicht erforderlich.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass diese Opinion ein sehr guter Schritt zur Verbesserung der regulatorischen Situation in Bezug auf die Segelfluglizenzen darstellt. Wir hoffen, dass diese Opinion dann im kommenden Jahr als Gesetz in Kraft tritt.