Segelflug findet auf sehr verschiedenen Geländen statt. Auf der einen Seite ist der Regionalflughafen mit mehr oder weniger großen Luftfahrzeugen und Bewegungszahlen der kommerziellen Luftfahrt und auf der anderen Seite das vereinseigene Gelände mit einer Genehmigung ausschließlich für den puren Segelflug im Windenstart. Gesetzlich und in der Regulation werden alle Arten der Flugplätze aber nach gleichen Rahmenbedingungen eingeordnet.
Die Unterschiedlichkeit der Ausgestaltung bedeutet, dass es nicht eine Regel für den Flugbetrieb geben kann, sondern dass viele individuelle Lösungen zu erarbeiten sind. Das Referat Luftraum/Flugbetrieb (aktuell ehrenamtlich und hauptamtlich ab Anfang 2017) des DSV hat einen Erfahrungsschatz der von den Standorten Altenburg bis Zweibrücken-Pirmasens, von Flugplätzten in Klix bis Goch reicht und den der DSV den Segelflugvereinen zur Verfügung stellen wird.
Häufige Aufgabenstellungen für die Vorstände der Vereine als Mieter, Pächter oder Halter der Fluggelände sind verbunden mit zeitintensiven Aufgaben und vielfältigen Themen:
- der Nutzung von Windenergie in Platznähe als zunehmende Problematik
- die Vereinsgrößen und der Notwendigkeit von Fusionen mit allen Folgen für die Vereinsorganisation
- Lärmbelästigung (subjektiv) der Nachbarn und Maßnahmen zur Kooperation
- Erweiterung der Erlaubnisse auf TMG, UL bzw. Motorflug
- Klärung der Eigentumsverhältnissen der Gelände und den sich daraus ergebenden Pachtkosten
- Erfüllung von Sicherheitsauflagen und passender Versicherungsschutz bei der Ausübung des Luftsports
- Luftraumgegebenheiten, die nur mit lokalen Betriebsregelungen mit der DFS handhabbar sind wie zum Beispiel in Hamburg-Boberg, Leverkusen, Friedersdorf und an vielen anderen Standorten in Deutschland, die dort schon erfolgreich umgesetzt werden konnten.
- Grundsätzlich werden Segelfluggelände in den gesetzlichen Rahmenbedingungen wie ein internationaler Flughafen eingeordnet. Hier sind die Maßnahmen zur erträglichen Umsetzung durch Vereine eine große Herausforderung.
Die Bedeutung der Fluggelände für das Fliegen und das Vereinsleben können nur die heimischen Nutzer wertschätzen. Aber alle Segelfluggelände sind besonders, denn hier lebt der Geist von Otto Lilienthal und unseren Vorgängern, die den Traum des Menschen mit dem Fliegen ohne Motor für uns erlebbar gemacht haben. Zu oft ist diese Traditionsbindung heute schon verloren gegangen. Aus dem Jugendlichen mit den ersten Platzrunden wird der Überlandflieger, der nach vielen hundert Kilometern seinen Heimatplatz wieder zu erreichen versucht. Daher sind Flugplätze auch immer Erlebnisorte für unseren Sport.
Der DSV wird mit den betroffenen Vorständen als Vertreter der Vereine gemeinsam alles Notwendige veranlassen, um die Rahmenbedingungen für sie als Pächter oder Halter der Fluggelände erträglich zu gestalten.
Dazu wird der Wissenspool im DSV aufgebaut und den Mitgliedern zugänglich gemacht. Alle Lösungen und Themen, die an einem Flugplatz erprobt sind, müssen an anderen Standorten nicht extra mit viel Aufwand neu erarbeitet werden. Auch Erfahrungen aus anderen Ländern in Europa werden hier genutzt. Die Vereine als Halter der Flugplätze sollen in einem Netzwerk verknüpft werden. Der DSV biete dazu die Plattform.