Konkret wird es ab 23. März 2023 nur noch das eine Standardverfahren geben - Wechsel auf den TMZ-Code und Hörbereitschaft auf der veröffentlichten Radarfrequenz - .
Es entfällt der optionale Verbleib auf der FIS-Frequenz, wie derzeit in der Langen FIR und Bremen FIR noch gehandhabt.