Deutscher Segelflugverband e.V.

lbaDas Luftfahrt-Bundesamt hat der EASA eine Ausnahme nach Art. 71 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2018/1139 mitgeteilt und setzt folgende Allgemeinverfügung in Kraft.

Die Allgemeinverfügung betrifft u.a. Tauglichkeitszeugnisse, deren Gültigkeit zwischen dem 30.11.2020 und 28.02.2021 endet. Diese Gültigkeit wird bis zum 31.03.2021 verlängert, sofern keine Einschränkungen lt. Dokument bestehen.

Der genauen verbindliche Wortlaut ist dem Dokument zu entnehmen. Wir bitten um Beachtung.

easaDie EU-Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2020/358 der Kommission vom 4. März 2020 die Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976 in Bezug auf Lizenzen für Segelflugzeugpiloten (Part-SFCL) neu formuliert.

 Die Verordnung im Original findet sich hier.

easaDie EASA hat am 19.2.2019 ihre Opinion 1/2019 veröffentlicht in der sie Ihre Vorschläge zur zukünftigen Regelung des Lizenzwesens im Segelflug unterbreitet.

Dieses Dokument stellt einen wichtigen Fortschritt zur Vereinfachung für die Segelflieger dar und wir haben guten Grund, der Agentur und speziell unseren Unterstützern dort zu danken. Die langen Diskussionen und Auseinandersetzungen in der Arbeitsgruppe zum Rulemaking Task RMT 0.701 unter Teilnahme von Verbandsvertretern und nationalen Behörden haben sich wirklich gelohnt. Das Resultat kann sich sehen lassen. Die Regeln könnten als Annex III der Verordnung 2018/1976 am 8. April 2020 gültig werden, wenn die vorgesehenen Zeitlinien eingehalten werden.

Viele Regeln sind im Grundsatz nicht verändert worden, da sie als sinnvoll und angepasst erachtet wurden. Die Agentur schlägt zum Beispiel vor, dass eine Segelfluglizenz (SPL) mit zwei verschiedenen Medicals (Klasse 2 oder LAPL-Medical) genutzt werden kann, je nachdem ob der Inhaber nur in Europa oder weltweit fliegen möchte. Damit wäre das jetzt existierende System mit zwei Lizenzen für den Segelflug deutlich vereinfacht und anwenderfreundlicher. Die Überprüfung der Fluglehrer wird auch deutlich vereinfacht vorgeschlagen, indem eine Überprüfung mit einem durch den Ausbildungsleiter vorgeschlagenen qualifizierten Fluglehrer (FI instructor; Kein Prüfer!) durchgeführt wird. Diese Lösung sollte in unseren Vereinen gut umsetzbar sein, da die Notwendigkeit, einen Prüfer zu bestellen entfällt. Anfängerschulung für den Touringmotorsegler wird ebenso wieder möglich sein. Die Kunstflugberechtigung soll in zwei Leveln zu erwerben sein, in einer Basic- oder Advanced-Version, je nach den Wünschen des Piloten. Diese Berechtigungen sollen künftig nur noch im Flugbuch bestätigt werden. Eine Prüfung ist nicht erforderlich.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass diese Opinion ein sehr guter Schritt zur Verbesserung der regulatorischen Situation in Bezug auf die Segelfluglizenzen darstellt. Wir hoffen, dass diese Opinion dann im kommenden Jahr als Gesetz in Kraft tritt.

Bruno Gantenbrink erläutert die Vor- und Nachteile des TeamfliegensAm 07.12.19 und 08.12.19 hat der Fluglehrer-Auffrischungskurs in Kooperation mit dem Luftsport-Verband Niedersachsen e.V. (LVN) in den Räumen des Instituts für Strömungsmechanik an der TU Braunschweig stattgefunden. Unser Dank an Prof. Dr. Rolf Radespiel, der uns die Möglichkeiten des Instituts mit der menschlichen und wissenschaftlichen Infrastruktur zur Verfügung gestellt hat. Die Jugendgruppe des AC Braunschweig hat alle Teilnehmer, Referenten und Organisatoren kulinarisch an beiden Tage betreut – danke an das gesamte Jugendteam!

Segelflugthemen für Segelflieger – das ist unser Leitgedanke und Motto. Natürlich so aufbereitet, dass auch die Schnittstellen zu anderen Sportarten sinnvoll eingebunden wurden. Mit insgesamt neun Vorträgen im Umfang von 18 Lehreinheiten haben wir ein umfassendes und in den Themen aktuelles Programm zusammengestellt.

Bernd Fischer vom TopMeteo berichtet über die WetteranalyseTeilgenommen haben über 50 Fluglehrerinnen und Fluglehrer aus Vereinen, die ihre Heimat in unterschiedlichen Bundesländern haben. Sie haben sich in allen relevanten Bereichen von hochkarätigen Referenten weiterbilden und „auffrischen“ lassen. Dazu gehörten unter anderem der Segelflug-Welt- und Europameister Bruno Gantenbrink mit Vortrag und Diskussion zum Thema „Teamflug“ an der Schnittstelle Ausbildung und Einstieg in die nächste Phase des eigenverantwortlichen Fliegens. Bernd Fischer von TopMeteo berichtete über die Wetteranalyse, die sowohl für die Ausbildung am Platz wie auch während des Fluges an Bedeutung gewinnt.

Interessant waren die Ausführungen von Dr. Matthias Cremer, der mit seiner Firma MessWerk neue Erkenntnisse zum Nachlauf von großen Windenenergieanlagen dargestellt hat, die bisherige Ergebnisse in Teilen deutlich relativiert haben. Besonderen Dank an Herrn Gerrit Niemann von der DFS Niederlassung Bremen, der in einem klar strukturierten Vortrag die Annahmen zur Luftraumplanung nachvollziehbar dargestellt hat. Sowohl bei den Planungsparametern, wie auch an der Umsetzung in der jährlichen Planung der Lufträume ist der DSV mit dem Ausschuss Unterer Luftraum – Luftsport (AUL-L) direkt beteiligt. Herbert Märtin hat in Ergänzung zum Vortrag von Herrn Niemann die neuen Lufträume 2020 für Leipzig, Dresden und (voraussichtlich) Berlin BER dargestellt. Vielen Dank auch an Thy Nguyen aus der Landesjugendleitung des LVN, die die wichtigen Verhaltensregeln im Themenbereich Sexualisierte Gewalt in Vereinen dargestellt hat. Auch zu diesem Thema folgte eine sachliche und hochwertige Diskussion, die aus Sicht der Multiplikatoren die Umsetzung in den Vereinen darlegte. Durch ihre Teilnahme haben die Fluglehrer Informationen und Hinweise erhalten diese teilweise neuen Entwicklungen zu den verschiedenen Themenbereichen in ihre Vereine zu bringen und so die Ausbildung innerhalb der Vereine beständig aktuell zu halten. Auch die Ausrichter haben neue Aspekte aus den Diskussionen mitgenommen, die in den Folgeveranstaltungen aufgenommen und umgesetzt werden.


Der DSV war in Kooperation mit dem LVN nicht nur ein Ausrichter dieser Fluglehrer-Weiterbildung, sondern hat auch den größten Teil der Referenten gestellt. So hat der Vorsitzende des DSV, Mario Wichmann, einen Vortrag zum Thema Flugsicherheit gehalten, in dem er dem Publikum die Rolle von persönlichen Handlungskonzepten erläutert und erklärt hat, wie diese im Sinne einer verbesserten Flugsicherheit zu optimieren sind. Die Themen der Darstellung sind integraler Teil des DSV-Konzeptes im Rahmen unseres umfassenden Konzeptes zur nachhaltigen Verbesserung der proaktiven Flugsicherheit. Dazu hat der DSV Mitarbeiter Tim Albrecht die gegenwärtige und zukünftige Arbeit des Ausschusses für Flugsicherheit für den Segelflug (AFluSi-S) als Teil des Gesamtkonzeptes vorgestellt.

Jürgen Knüppel erläuterte u.a. die Relevanz der Situational AwarenessDarauf aufbauend hat Jürgen Knüppel über die Aspekte Situational Awareness mit Bedeutung gerade im Segelflug einen weiteren wichtigen Aspekt im Zusammenahng Flugsicherheit als Teil unseres umfassenden Flugsicherheits-Management System Die stellvertretende Vorsitzende des DSV und Präsidentin des LVN, Meike Müller, hat über die Lehrmethoden im Fach Luftrecht referiert und erläutert, wie dieses Thema ansprechend im Verein und der Segelflugausbildung zu vermitteln ist. Alle FI und die beiden Ausrichter haben Meike gedankt, dass sie wesentlich dazu beigetragen hat, dass die neuen Regelungen zur Kompetenzüberprüfung von Fluglehrer (nach 9 Jahren) in Zukunft auf Grundlage einer vernünftigen und angemessenen Form erfolgt. Die bisherige Regelung hätte noch mehr Fluglehrer dazu bewegt, ihre Schulungstätigkeiten einzustellen – danke dafür, Meike! Herbert Märtin als Lehrgangsleiter und Günter Bertram haben die gesamte Veranstaltung zielführend begleitet und moderiert.


Lehrgangsleiter Herbert Märtin und Bruno Gantenbrink in der DiskussionAuch im kommendenen Jahr wird der DSV wieder unterschiedliche Lehrgänge und Weiterbildungen anbieten. Dazu gehören wieder ein Streckenfluglehrgang sowie Fluglehrer-Auffrischungskurse. Neu werden erstmals bereits im Januar 2020 vereinsübergreifende Weiterbildungen im Bereich „Flugsicherheit und Luftraum“ als Teile des systematischen und umfassenden Ansatzes des DSV zur stetigen Verbesserung der Sicherheit im Segelflug an den Flugplätzen und im Flugbetrieb mit anderen Luftraumnutzern durchgeführt. Für alle Vereine, die neben den Segelfliegerinnen und Segelflieger auch Mitglied im DSV sind, erschließen sich damit neue und umfassende Möglichkeiten zur Weiterbildung ihrer Mitglieder. Gerne arbeiten wir hier auch mit den regionalen Landesverbänden zusammen, um das gesamtheitliche und zentrale Wissen mit den regionalen Kompetenzen zu ergänzen. Wir werden dazu weiter berichten.

law 1498175 640

Die Einführung der Declared Training Organisation (DTO) findet nicht am 08.04.2018 statt. Als Grund wird dafür eine Verzögerung im Gesetzgebungsprozess angeführt. Die Verzögerung ist also nicht durch eine geplante Veränderung des Regelgebungsprozesses der EU-Kommission begründet. Es ist zu erwarten, dass die Veröffentlichung schnellstmöglich durch die EU-Kommission und damit rechtsverbindlich für die Bundesrepublik Deutschland in den entsprechenden Journalen stattfinden wird. Bis heute ist kein verlässlicher Termin über die uns zugänglichen Quellen heraus zu finden.

Mit der NfL1-1288-18 wurde mitgeteilt, dass die Opt-out-Periode für die Ausbildung unter nationaler Gesetzgebung auf April2020 verlängert worden ist. Dies bedeutet, dass in Nationen welche so ausbilden, bis April 2020 unter dieser nationalen Gesetzgebung unverändert weitergearbeitet werden kann. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber nicht, dass die DTO bis 2020 in Deutschland nicht eingeführt werden darf. Da wir unter europäischer Gesetzgebung fliegen, ist jede neue europäische Verordnung direkt und unmittelbar für uns gültig. Wie oben geschrieben, gehen wir davon aus, dass die Veröffentlichung im europäische Gesetzblatt und 20 Tage danach eine solche Verordnung in Deutschland für uns anwendbar sein wird.

Wir gehen nicht davon aus, dass die Europäische Kommission den Gesetzgebungsprozess bis 2020 verzögern wird. Zu gegebener Zeit werden wir erneut informieren.

 

Wir verwenden Cookies, um Inhalte zu personalisieren und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Weitere Informationen unter Datenschutzerklärung.