Deutscher Segelflugverband e.V.

glider 3382693 640Die „Richtlinien für die Genehmigung der Anlage und des Betriebs von Segelfluggeländen vom 23. Mai 1969“ sind in die Jahre gekommen und mussten insbesondere bezüglich der Versicherungsbestimmungen überprüft und überarbeitet werden. Das war Anlass für das BMVI (LR 15) die Landesluftfahrtbehörden und die Segelflugverbände zu bitten, ihren Sachverstand in die Novellierung der Richtlinie einzubringen. Die Federführung im DSV lag bei diesem Projekt bei Gerhard Rademacher.

In einer schriftlichen Abfragerunde im Jahr 2017 wurden seitens des DSV, wie seitens aller beteiligten Stellen, eine Anzahl von Hinweisen und Verbesserungsvorschlägen eingebracht. Am 2. Februar 2018 fand in Bonn die Beratung über die Vorschläge statt. Bei der Fülle der angesprochenen Einzelbereiche wurde der Konsens gefunden, eine Reduktion der Vorgaben auf das notwendige Minimum anzustreben, um bei der Vielfalt und der unterschiedlichen Gegebenheiten der betroffenen Gelände den Landesbehörden und den Platzhaltern Gestaltungsmöglichkeiten zu erhalten sowie den Bestand der genehmigten Gelände nicht zu gefährden.
Das BMVI hat die hier erörterten Vorschläge in einer neuen Version, die nunmehr „Gemeinsame Grundsätze der Anlage und des Betriebs von Segelfluggeländen“ betitelt ist, zusammengetragen und an alle Beteiligten versendet. Zwei Landesluftfahrbehörden hatten weiteren Gesprächsbedarf, insbesondere rund um den möglichen Einsatz von Motorflugzeugen, gesehen und hierzu einen erweiterten Entwurf, der internationale Standards in Fragen der Flugsicherheit berücksichtigte, vorgelegt.

Am 13. Februar 2019 fand in Berlin das zweite Expertengespräch statt, bei dem neben dem DSV mit Gerhard Rademacher, auch Martin Kader von der Buko Segelflug und Mike Morr als Vertreter des DAeC die Interessen des Luftsports vertraten. In dieser Runde herrschte eine sachliche Arbeitsatmosphäre, die wesentlich dazu beigetragen hat, dass die Novellierung den entscheidenden Schritt voran nehmen konnte. Bei der Arbeit galt es stets zu berücksichtigen, dass 1969 noch Luftfahrzeuge mit anderen Leistungsspektren den Luftsport dominierten, UL´s noch nicht flogen und damals noch niemand wirklich an Motorsegler-Schlepp gedacht hat, ganz zu schweigen von heutigen Aspekten des Umweltschutzes und dem Errichten von Windenergieanlagen. Die Neuregelung trägt all den damit verbundenen Aspekten Rechnung, steht in Einklang mit anderen “Gemeinsamen Grundsätzen“ und Ordnungen und sichert zudem dem Bestand der genehmigten Segelfluggelände.

Der Text wird nunmehr erstellt, noch einmal juristisch überprüft und an den Kreis der Bundesländer und Verbände verteilt, um dann in Kraft gesetzt zu werden. Der DSV wird über die finale Veröffentlichung informieren.

Der DSV bedankt sich beim BMVI für die kooperative Zusammenarbeit und die transparente Arbeitsweise bei den Anpassungen.

 

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