Deutscher Segelflugverband e.V.

nordholzZur Erhöhung der Flugsicherheit im An- und Abflugbereich des militärischen Flugplatzes Nordholz wird mit Wirkung zum 05. Oktober 2023 ein neuer Luftraum “TMZ (RMZ Glider) (HX) Nordholz“ eingerichtet.

 

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Chefredakteurin des NDR Hörfunks
Programmchefin NDR-Info
Claudia Spiewak

In Kopie:
Peter Hornung (im Reporterpool NDR Info)
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Sehr geehrte Frau Spiewak,

der NDR ist als öffentliche Medienanstalt verpflichtet, stets sachlich und objektiv zu berichten und die anerkannten journalistischen Grundsätze zu befolgen. Im NDR-Staatsvertrag wird dies an mindestens fünf Stellen gefordert, die wir für die nicht sachkundigen Leser unten angefügt haben.

Im Artikel "HH: Segelflugzeug kam Airbus in die Quere" vom 14.10.2019 wurde dagegen jedoch mehrfach verstoßen.

Bereits die Überschrift enthält eine wertende Vorverurteilung: "Segelflugzeug kam Airbus in die Quere"

Sofort weiter geht es mit dem ersten Satz:
„Eine 17-jährige Pilotin ist mit ihrem Segelflugzeug einem Airbus A321 der Lufthansa im Anflug auf den Hamburger Flughafen gefährlich nahegekommen.“

In beiden Satzkonstruktionen ist die Segelflugpilotin die aktiv Handelnde, die dem Verkehrsflugzeug „in die Quere“ kommt bzw. ihm „gefährlich nahekommt“. Dies ist aber nach aktuellem Stand sachlich falsch. Die Segelflugpilotin befand sich im Luftraum E (Echo), in dem Segelflugzeuge und alle anderen Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln bis zur maximalen Höhe von 10.000 ft fliegen dürfen bzw. sogar müssen. Dieser Luftraum ist für die Pilotin vorgesehen und sie hat sich dort völlig korrekt verhalten. Dort gibt es Ausweichregeln, die gesetzlich geregelt definieren, wer wem wann auszuweichen hat. Am Flughafen Hamburg gibt es – wie auch an allen anderen internationalen Verkehrsflughäfen – zusätzlich geschützte Lufträume, die für den kommerziellen Luftverkehr vorgesehen sind. In diesen dürfen Segelflugzeuge und andere Luftraumnutzer ohne Freigabe nicht einfliegen. Diese Lufträume sind so strukturiert, dass kommerzielle Luftfahrzeuge komplett getrennt von den kleineren Flugzeugen anfliegen können.

Der dort identifizierte Airbus darf zwar auch in dem Luftraum E fliegen, jedoch hat er dann auch bei allen Flugmanövern die Sichtflugregeln zu beachten. Dazu gehört, dass er bei einem Überholvorgang ausreichend Abstand zu halten hat. In diesem Fall ist dies offensichtlich nicht geschehen.

Der gewählte Tenor geht aber noch weiter im Artikel. Weiter unten heißt es: „Die Segelfliegerin, deren Flugerfahrung in dem Bericht mit lediglich 20 Stunden angegeben wird...“

Das „lediglich“ ist im Kontext dieses Artikels ein abwertendes Adverb und gibt dem Artikel noch einmal diesen „Spin“, dass die Segelfliegerin Schuld hatte.

Fazit: Das Segelflugzeug mit der Pilotin befand sich völlig legal in dem dafür vorgesehenen Luftraum. Die Pilotin hatte alle Lizenzen und Berechtigungen, um dort zu fliegen. Bei objektiver Berichterstattung muss das so dargestellt werden, da Segelflugzeuge und ihre Piloten und Pilotinnen vollwertige Teilnehmer im Luftverkehr sind. Die Lizenz zur Führung des Flugzeuges wird in einem regulierten Verfahren erworben; zudem sind die Flugzeuge ebenfalls nach regulierten Vorgaben zertifiziert und werden jährlich überprüft.

Bei einer ernsthaften Recherche hätte der Redakteur zunächst der Frage nachgehen müssen, warum es zu dem Zusammentreffen kommen konnte und warum das kommerzielle Luftfahrzeug in diesem Luftraum aktiv war, da er auf Strecke immer in einem Luftraum höher als 10.000 ft (FL 100) fliegt. Zur Landung und zum Start sind die oben beschriebenen Lufträume der Kategorie C (Charlie) und D (Delta) vorhanden, in denen nur durch die Flugsicherung kontrollierte Luftfahrzeuge fliegen sollen.

Beide Flugzeuge haben sich legal in dem Luftraum aufgehalten und haben sich demnach den Regeln für diesen Luftraum entsprechend zu verhalten.

Ereignisse solcher Art werden immer von der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung untersucht, aktuell auch dieser Vorfall. Details können Sie dem Zwischenbericht dort ab Seite 43-47 entnehmen.

Vergleichen Sie bitte auch die vollkommen sachlich gehaltene Meldung der Webseite Aerotelegraph.

Wir möchten nun nicht auf einer Gegendarstellung bestehen. Aber wir möchten Sie herzlich bitten, Ihre Reporter vor ähnlichen Berichten zu einer Kontaktaufnahme zu Luftfahrt-Experten zu raten, bevor sie sachlich falsche Artikel schreiben und damit den Segelflug als eine attraktive Sportart in ein schlechtes Licht rücken.

Alle Segelflieger werden gründlich in Sachen Luftrecht und Sicherheit ausgebildet, müssen dazu eine umfangreiche behördliche Prüfung bestehen und sind sich ihrer Verantwortung im Luftraum stets bewusst.

Wenn ein Luftfahrtexperte vor Veröffentlichung einen Artikel gegenliest, können Unsachlichkeiten vorab leicht erkannt und verhindert werden.

Für den Segelflug können Sie gerne die Kontaktadresse „Deutscher Segelflugverband e.V.“ (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) nutzen. Weiter Informationen dazu sind auch auf der Webseite www.dsv.aero zu finden. Bei Ereignissen mit Motorflugmaschinen ist auch die AOPA ein geeigneter Ansprechpartner.

Alle Verbände arbeiten intensiv daran, durch geeignete Maßnahmen die Sicherheit im Luftraum noch weiter zu erhöhen.

Sie und auch Herr Hornung sind auch herzlich eingeladen, einmal in einem Segelflugzeug mitzufliegen und dabei die Rahmenbedingungen in Praxis zu erleben; dies vermittele ich gerne.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Bernd Korthaus
Segelflugpilot und Ansprechpartner
im DSV e.V. für diesen Vorgang

 

Anhang
Auszug aus dem NDR-Staatsvertrag (Hervorhebungen durch uns)

§ 5 Programmauftrag
(1) Der NDR hat ... einen objektiven und umfassenden Überblick über das ... länderbezogene Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben.

§ 8 Programmgestaltung
(1) Der NDR ist in seinem Programm zur Wahrheit verpflichtet. ... Ziel aller Informationssendungen ist es, sachlich und umfassend zu unterrichten ...
(2) Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen ... zu entsprechen.
Sie müssen unabhängig und sachlich sein.

 

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