Aufgrund der in den letzten zwei Jahren zugenommenen Luftraumverletzungen und der damit verbundenen sicherheitsrelevanten Auswirkungen im Luftraum C (HX) „Hamburg Ost“ möchte die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH auf die dortige Luftraumstruktur und
die gültigen Regelungen hinweisen.
Die beobachteten Luftraumverletzungen könnten im Zusammenhang mit einem unzutreffenden Verständnis der Veröffentlichung des Luftraums C Hamburg Ost stehen. In diesem Zusammenhang scheint es vereinzelt zu Unklarheiten darüber gekommen zu sein, ob der als C (HX) mit einer Untergrenze von 3500 ft MSL veröffentlichte Bereich dauerhaft wirksam ist oder ob standardmäßig eine Untergrenze von 4500 ft MSL anzunehmen ist.
Gemäß NfL 2026-1-3735 ist der Status des Luftraums C (HX) „Hamburg Ost“ mit der ausgewiesenen Untergrenze von 3500 ft MSL als „aktiv“ zu betrachten, sofern keine weiteren Informationen zur Verfügung stehen.
Regelung Luftraum C (HX) „Hamburg Ost“:
Luftfahrzeugführer haben sich vor Einflug in den Luftraum C (HX) über den Luftraumstatus zu informieren. Die Aktivierung/Deaktivierung der Lufträume C (HX) erfolgt durch die Flugverkehrskontrollstelle Bremen.
Informationen über den Aktivierungsstatus des Luftraums C (HX) „Hamburg-Ost“ erteilt „Langen Information“ – Frequenz 125.100 MHz.
Stehen dem Luftfahrzeugführer keine der o. g. Informationen zum Status der Lufträume C (HX) zur Verfügung, so sind diese als ‘aktiv‘ zu betrachten.
Luftfahrzeugführer können die Deaktivierung des Luftraums C (HX) „Hamburg-Ost“ auf der Frequenz 125.100 MHz („Langen Information") beantragen.
Im Fall einer erfolgten Deaktivierung durch die Flugverkehrskontrollstelle Bremen haben Luftfahrzeugführer innerhalb des deaktivierten Luftraums C (HX) „Hamburg-Ost“ ständige Hörbereitschaft auf der Frequenz 125.100 MHz („Langen Information") zu halten, um über eine Aktivierung unverzüglich informiert zu werden.
Die Aktivierung des Luftraums erfolgt als Rundruf auf der Frequenz 125.100 MHz („Langen Information"). Im Einzelfall kann dies auch durch direkte Information an die im Luftraum befindlichen Luftfahrzeugführer erfolgen.
Bei Aktivierung des Luftraums müssen Luftfahrzeugführer diesen spätestens zehn Minuten nach Aufforderung verlassen haben oder sich ersatzweise eine Kontrollfreigabe auf der Frequenz 120.540 MHz („Bremen Radar“) eingeholt haben.
Weitere Regelungen zum Luftraum C (HX) „Hamburg West“ sowie zu anderen HX- Lufträumen sind als NfL 2026-1-3735 in der „Bekanntmachung über die Regelungen zu den örtlich festgelegten Lufträumen C (HX), D (nicht CTR) (HX) und TMZ (HX)“ publiziert.
Die Ergebnisse der aktuellen Luftraum-Analysen nimmt die DFS zum Anlass, erneut auf die Thematik „IFR-/VFR-Mischverkehr im Luftraum der Kategorie E hinzuweisen.
Ergänzend zur allgemeinen „VFR Pilot Info 01/2024 Luftraum "E" weist die DFS im Folgenden auf drei Bereiche hin, welche, teilweise bedingt durch Kanalisierungseffekte, eine besonders hohe Quote an Mischverkehr im Luftraum E aufweisen und in denen es im letzten Jahr einige gefährliche Annäherungen („AIRPROX“) gegeben hat.
Zeitenwende auch im Luftraum
Im Luftraum können wir zunehmend neue und insgesamt intensivere Nutzungen durch die Bundeswehr und/oder den in Deutschland stationierten Alliierten feststellen.
Dazu werden frühere Luftraumelemente wieder eingeführt und neue Elemente integriert. Da wir Segelflieger und auch die anderen personentragende Aufwindflieger den Luftraum wochentags deutlich mehr als 2009 nutzen, müssen wir diese neuen Bedingungen kennen und sachkundig bei unseren Flügen in der Vorbereitung und Durchführung einbeziehen.
In den beigefügten Informationen haben wir wichtige Details zusammengefasst.
Ab dem 19.03.2026 gelten neue Luftraum-Daten für Deutschland. Die aktuelle Datei stellt der DSV hier zur Verfügung.
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In unserer Awaress Campaign zu aktuellen Luftraumverstößen in den Lufträumen der Schweiz und der Republik Tschechien möchten wir dringend informieren. Der DSV mit seinen Teams Luftraum und Flugsicherheit weisen regelmäßig und wiederkehrend in Informationen, Vorträgen und räumlich gezielten Awareness Kampagnen darauf hin, dass die Einhaltung der jeweiligen Regeln bei der Nutzung der zwingend ist. Der Luftraum ist unser Sportplatz - aber vollständig reguliert! Bitte nutzt bei grenzüberschreitenden Flügen die hervorragenden Online Tools unserer Nachbarn - ob Polen, Tschechien, Schweiz und Österreich etc. -, um euch mit der tagesaktuellen Luftraumsituation zu versorgen. Der DSV arbeitet – auch in anderen Themen – eng mit dem zentralen Schweizer Segelflugverband SFVS zusammen. Daher empfehlen wir gerne deren Unterlagen zum Fliegen in der Schweiz, die auf deren Webseite abrufbar sind: Und noch etwas: Nationale Feiertage sind übrigens nicht europaweit abgestimmt und teilweise sogar innerhalb der Staatsgrenzen verschieden. Das gilt im Übrigen auch bei uns in Deutschland. Der DSV ist der zentrale Fachverband für den Segelflug und in allen nationalen und europäischen Gremien im Bereich Luftraum und Flugsicherheit anerkannt tätig. Unterstützt die Bedeutung des Segelflugs durch eure Mitgliedschaft und – wenn möglich – auch durch eure gelegentliche oder sogar dauerhafte Mitwirkung in unseren Teams. Wir freuen uns auf eine Kontaktaufnahme unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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