Deutscher Segelflugverband e.V.

dfsIn Bezug auf die Nutzung von Segelflugwellengebieten gab es in den letzten Wochen diverse Austausche. U.a. hatte die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH angekündigt, die verschiedenen Gebiete nur durch Einzelfreigaben zur Segelflugnutzung frei zu geben.

Nun meldet sich die DFS mit aus Ihrer Sicht erfreulichen Nachricht. Das BMVI und die DFS haben gemeinsam eine Lösung erarbeitet.

Durch das angefügte NfL wurde die Luftraumstruktur dahingehend angepasst, dass im Falle der Aktivierung der Gebiete ein Luftraum E mitaktiviert wird. Dadurch ist in diesen Sektoren wieder der Wellensegelflug wie bisher grundsätzlich möglich. Hierbei gilt zu betonen, dass für die weitere Nutzung und insbesondere die Aktivierung der Gebiete, die in den jeweiligen Vereinbarungen festgelegten Regeln gelten.

 

Update 18.11.2021: Das neu herausgegebene NfL 2021-1-2380 über die Wellensegelfluggebiete. Es wurde dabei lediglich noch auf Bitte der DFS der u. gelb markierte zusätzliche Satz mitaufgenommen, um auch formal zu verhindern, dass „fremde“ Segelflugpiloten ohne Kenntnis der Regularien und ohne Genehmigung einfach in diese E-Lufträume einfliegen.

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