Deutscher Segelflugverband e.V.

eisenschmidtDurch die Umstellung der Kartenprodutkion auf ein neues Verfahren durch die DFS Deutsche Flugsicherung kommt es in der Ausgabe 2025 zu einigen Änderungen, die beachtet werden müssen.
Das offizielle SUP der DFS kann hier heruntergeladen werden.

Bitte beachte folgende Punkte:

  • Flugsicherungsangaben und Lufträume angrenzender Staaten sind nicht vollständig auf einem aktuellen und konsistenten Datenstand.
  • Luftraumsektoren werden mit einem durchgehend umschließenden Rasterband dargestellt.
  • Die Nachttiefflugstrecken, sowie die Beschriftung der Teilstreckenabschnitte gleichen der Darstellungsweise der „Streckenkarte Unterer Luftraum“.
  • Die Darstellung einer Box um den höchsten Landschaftspunkt entfällt zukünftig auf der Karte. Dieser Wert wird nunmehr in der Legende angegeben.
  • Überlagerungen der Symbolik werden nur partiell aufgelöst und Graspisten nicht gesondert durch eine Füllfarbe hervorgehoben.

 

Wichtige Informationen zur ICAO-Segelflugkarte 2025

Bitte beachte, dass es in der Segelflugausgabe der ICAO-Karte 2025 Änderungen bzgl. der Höhenangaben gibt.

Dies betrifft im Einzelnen:

  • Geländehöhen und Hindernisse über 100 m / 328 ft GND sind in Fuss angegeben
  • In den Luftraumbeschriftungen ist die Höhe nur in Fuss angegeben
  • Die Flugplatzhöhe ist in Fuss angegeben

In den Segelflugsektoren ist die Höhe weiterhin in Meter angegeben. Ab 2026 sollen die Angaben wieder wie gewohnt in Meter dargestellt werden.

help 1013701 1920Ab dem 20.03.2025 gelten neue Luftraum-Daten für Deutschland. Die aktuelle Datei stellt der DSV hier zur Verfügung.

dfsAufgrund der Zunahme unerlaubter Einflüge in den Luftraum "C" in der Region Berlin weisen wir erneut darauf hin, dass die akkurate Einhaltung der Höhen- und Freigabebeschränkungen in den jeweils beflogenen Lufträumen dringend zu beachten sind.  

Details, insbesondere für die Bereiche um die Flugplätze Strausberg (EDAY) und Schönhagen (EDAZ), finden Sie in folgenden Informationen:

Strausberg (EDAY)

Schönhagen (EDAZ)

Mal keine Gedanken zur kommenden Faschingszeit sondern zum Frankfurter Luftraum wollten sich die Teilnehmer am Frankfurter Gespräch 2025 am Faschingssamstag machen. Gastgeber war traditionell die Akademische Fliegergruppe Frankfurt in der Sportuni der JWG Universität. Einladender war der für AUL-S (Ausschuss unterer Luftraum Segelflug) Regionalbereich Mitte Zuständige und Sprecher des Arbeitskreis Luftraum Frankfurt (ALF) Thomas Liebert. Sehr kompetent vertreten war auch die Deutsche Flugsicherung (DFS) mit dem für unsere Schnittstellen zuständigen Referentn aus dem Bereich Luftraum und Verfahren des Centers Langen.

Einen Blick auf die Historie stellte der Versammlungsleiter Thomas Liebert der eigentlichen Tagesordnung voran. 1981 wurde der Arbeitskreis Luftraum Frankfurt mit dem Ziel gegründet, alle Vereine rund um Frankfurt in einem Gremium für die wichtige Arbeit und den Austausch mit der DFS zusammenzufassen. Das sollte verbandsunabhängig und überregional sein, da der Luftraum Frankfurt „geographisch“ drei Luftsportverbände der Länder Hessen, Bayern und Rhein-Land Pfalz betraf. Der Erfolg der Arbeit war dann nach sehr kurzer Zeit ein „Vorschlag zur Abwicklung des Segelflugbetriebs im Luftraum Frankfurt“, aus dem die heutige Regelung, eine für die Luftraumnutzenden heute extrem wichtige Flexibilisierung des Frankfurter Luftraums, hervorging. Diese nichtöffentliche Regelung zur Nutzung der Segelflugsektoren ist für alle jährlich in den Nutzervereinen Eingewiesen offen, es gibt die fünf Koordinatoren an den Standorten Mainz, Oppenheim, Aschaffenburg, Gelnhausen und Neu-Anspach plus ihre Satelliten. Sie macht so die Nutzung des Luftraums C in genau festgelegten Segelflugsektoren temporär, d.h. nach Freigabe durch die DFS, für diesen Nutzerkreis möglich. Ein weiterer Effekt durch den ALF war nicht nur, dass koordiniert und mit einer Stimme mit der DFS verhandelt wurde, sondern auch dass die Vereine näher zusammenrückten und Kooperationen in vielen anderen Bereichen entstanden. Als AUL Vertreter Mitte hatte Thomas Liebert übrigens bereits vor 20 Jahren im Februar 2005 das erste Mal in dieser Funktion eingeladen. Die Position des ALF Sprechers gilt es, in diesem Jahr rechtzeitig neu zu besetzen. Dies um die Aktivitäten zur Vorbereitung auf die Gespräche mit der DFS im Herbst 2025 und den AUL für die Beteiligung an der Luftraumplanung 2026 zu unterstützen.

In seinem Vortrag zu allgemeinen Luftraumthemen in Deutschland ging Liebert auf die Entwicklung an anderen Standorten in Deutschland ein. Beispielhaft wurden hier Trends dargestellt, wie eingeschränkter Luftraum flexibler genutzt werden kann, z.B. durch start- und landerichtungsabhängige HX Gebiete. Leider musste aber auch die extrem hohe Zahl von Luftraumverletzungen im Berliner Luftraum Erwähnung finden. Trotz einer in 2024 erfolgten Luftraumabsenkung um 1000 ft. lag die Zahl immer noch 15-mal höher als an vergleichbaren Standorten. Auch ist in Zukunft mit einer Ausweitung der Nutzung der militärischen ED-Rs zu rechnen, der geopolitischen Lage geschuldet. Die Vielzahl der temporären ED-Rs wurde ebenfalls kritisiert, da oft zu kurzfristig und in ihrer Ausdehnung viel zu starr und den örtlichen Gegebenheiten nicht angepasst. Gelobt wurde die Zusammenarbeit mit der DFS und die auf dem seit 2024 geltenden „Leitfaden Luftraumplanung“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr BMDV basierenden koordinierten Vorgehen zur jährlichen Luftraumplanung. Erinnert wurde auch an die Änderung in der Hörbereitschaft für TMZ (mit verpflichtender Hörbereitschaft). Hier ist das Verfahren nun einheitlich für Deutschland, so dass TMZ nur noch auf der in der Karte veröffentlichten Frequenz „standby“ durchflogen werden. Allerdings gab es den Hinweis, dass diese Frequenz immer als aktive Frequenz und nicht im standby des Funkgerätes gerastet werden sollte, um Überlagerung und Ausblocken zu vermeiden. Als einzige „große Luftraumänderung“ wurde die Neugestaltung des Luftraums C Zürich angekündigt, die auch Auswirkung auf den deutschen Luftraum im Süden haben wird.

Interessante Neuigkeiten hatte der Vertreter der DFS für uns Frankfurter mitgebracht. So wurden im vergangenen Jahr einige der FMS Wegpunkte für den Instrumentenflugverkehr angepasst. Hierdurch wird eine positive Auswirkung auf das Freigabeverhalten von Segelflugsektoren erwartet, die im Bereich der Abflüge liegen (Entlastung der Lotsen).

Im Rückblick auf die Umstrukturierung des inneren Bereichs des Luftraum C (Anhebung der CTR um 1000 ft., Einführung eines Luftraums D (nicht CTR) um diese herum) ist zu sagen, dass nun das Durchfliegen dieses Bereichs zukünftig zentral von einer Stelle koordiniert werden wird. Hier hatte es im Einführungsjahr 2024 vereinzelt Probleme gegeben.

Es gab ein Update zu der Verkehrsentwicklung in Frankfurt und eine Erläuterung zu den Verkehrsströmen, mit der die DFS auch die Absenkung des Luftraums C im Bereich Stromberg begründete. Es gab eine lebhafte Diskussion über die Notwendigkeit dieser Maßnahme, gemessen an den negativen Auswirkungen insbesondere für die Aufwindsportarten Dies wird auch weiterhin ein Thema im AUL-L sein, da die Aufhebung dieser Absenkung für 2025 begründet gefordert wurde, bis dato aber noch keine formelle Ablehnung der Forderung durch das BMDV vorlag, der Luftraum per NOTAM aber bereits für 2025 festgelegt wurde.

Ein Blick aus Sicht des DFS Vertreters auf die neue Festlegung des Betriebsleiters (ehem. Flugleiter) fand Zuspruch unter den Anwesenden. Praxisferne und Sicherheitsverlust statt –gewinn wurde vielfach als Bedenken geäußert. An das BMDV adressiert: So kann es nicht bleiben.

Eine Ankündigung für ein Pilotprojekt der DFS in 2025 fand auch großes Interesse. Die DFS wird für einen FIS Bereich westlich von Frankfurt (DFS Ankündigung) einen sogenannten „Frequency Monitoring Code“ (auch listening Squawk genannt) festlegen. Mit ihm sollen Luftfahrzeuge zeigen, d.h. auch auf den DFS Bildschirmen erkennbar, dass sie auf der FIS Frequenz ansprechbar sind, ohne aber bei FIS gemeldet zu sein. Es wurde diskutiert, ob das zu einer Mehr- oder Minderbelastung des sowieso schon hochbelasteten FIS Personals führen wird und ob sich dadurch ein Sicherheitsgewinn erreichen lässt. Hierzu gilt es jetzt, in diesem Jahr Erfahrung zu gewinnen. In diesem Zusammenhang wurde auch angesprochen, wie beim Unterfliegen des Frankfurter Luftraums TCAS Meldungen bei anfliegenden Verkehr vermieden werden sollten (DFS VFR Info).

Im letzten Tagesordnungspunkt ging es dann noch um den Status der Frankfurter Segelflugsektoren. Die jährlich vom ALF mit der DFS geteilten Statistiken zeigten in einigen Bereichen geringere Freigaben als erwartet. Hierfür gab es unterschiedliche Gründe, wie die zeitweise Standortschließung in Oppenheim, wie auch Flüge zur 3D Vermessung, die häufig über dem Rhein-Main Gebiet stattfanden und Freigaben verhinderten. Auch wurde die geringen Freigabehöhen für den neuen Segelflugsektor Stromberg kritisiert, für den bei 25 Betrieb grundsätzlich Freigaben auf Flugfläche 65 erwartet worden waren. Der DFS Vertreter hatte sich nach dem Jahresabschlusstreffen mit dem ALF bereits dieses Themas angenommen und die empfohlenen Freigabehöhen für einige Bereiche angepasst, was auch den Sektor Bingen Nord bei 25 Betrieb betreffen wird. Auch wurde eine Anpassung im Ostbereich bei 07 Betrieb angesprochen. Hier könnte 2026 ein weiterer Sektor zwischen Gelnhausen und Aschaffenburg entstehen oder eine Verschiebung der westlichen Grenze des Sektors Gelnhausen Süd nach Westen möglich werden.

Thomas Liebert dankte der gastgebenden Akaflieg Frankfurt und den Anwesenden, die aus den Luftsportsparten Segelflug, Gleitschirm und Drachenflug, Motorsegler und Motorflug und Ultraleicht gekommen waren und wünschte allen einen guten Start in die Saison 2025.

dfs

Die DFS führt zurzeit die alljährliche Luftraumanalyse durch und wertet unter anderem die der APEG gemeldeten Vorfälle aus 2023 aus.

Vorbehaltlich des Abschlusses der Analyse ist festzustellen, dass eine sehr hohe Anzahl der dort gemeldeten Vorfälle unter anderem in einen direkten Zusammenhang mit der Nicht-Anwendung der TMZ-Verfahren durch VFR-Piloten gebracht werden kann.

Da die VFR-Flugsaison gerade beginnt, bittet der DSV und die DFS, die Luftraumnutzer über die zur Verfügung stehenden Medien über die Anwendung der TMZ-Verfahren zu informieren um somit eine höhere Sensibilisierung für das Thema schaffen zu können.

Das NfL zu den TMZ-Verfahren sagt dazu Folgendes::

NfL 2023-1-2700 vom 23.03.2023
Regelung für Flüge nach Sichtflugregeln bei einem Flug durch Gebiete mit festgelegter Transponderpflicht (TMZ)

  1. In der Umgebung von einigen IFR-Flugplätzen sind Gebiete mit einer Verpflichtung zur Transponderschaltung (Transponder Mandatory Zone - TMZ) festgelegt.
  2. Für alle TMZs (ausgenommen die TMZ Egelsbach, da diese zusätzlich auch als Radio Mandatory Zone (RMZ) ausgewiesen ist) ist ein Transponder-Code und eine zugehörige Frequenz für eine Hörbereitschaft festgelegt und auf der ICAO- Karte 1:500.000 veröffentlicht.
  3. Während des Aufenthaltes in der TMZ besteht die Verpflichtung, den veröffentlichten Transponder-Code zu schalten und auf der veröffentlichten Frequenz Hörbereitschaft zu halten.
  4. Wenn sich der Luftfahrzeugführer vor Einflug in die TMZ auf einer Frequenz des Fluginformationsdienstes (FIS) befindet, kommt das folgende Verfahren zur Anwendung:
    Der Luftfahrzeugführer meldet das Verlassen der FIS-Frequenz und ändert seinen Transponder-Code auf den in der ICAO-Karte enthaltenen Transponder Code und muss Hörbereitschaft auf der in der ICAO-Karte veröffentlichten Frequenz halten.

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